Winterreifen-Regelung ab 2018 in Deutschland

Der deutsche Bundesrat hat mit der neuen Verordnung einige Änderungen erlassen, die im Folgenden erläutert werden.

Situation bis 2017:

Bis zum Jahr 2017 gab es eine Definition für winterliche Straßenverhältnisse:

  • Glatteis,
  • Schneeglätte,
  • Schneematsch,
  • Eisglätte oder
  • Reifglätte.

Allerdings gab es keine gesetzliche Regelung was ein Winterreifen genau ist. Anerkannt waren Reifen mit dem M + S Symbol sowie mit dem Schneeflocke Symbol ( 3pmsf ), oder mit beidem.

Situation ab 2018:

Ab dem Herstellungsdatum ( DOT 0118 ) reicht nun die M + S Kennzeichnung nicht mehr aus,

damit der Reifen als Winterreifen anerkannt wird. Die winterlichen Straßenverhältnisse von 2017 bleiben bestehen. Für alle in 2018 produzierte Winterreifen muss die

Typgenehmigung nach UN/ECE R-117 vorliegen.  Diese ist zu erkennen am Schneeflocke Symbol, auf dem Reifen.

Diese Regelung gilt für PKW-, LLKW- und LKW Neureifen.

Ausgenommen sind

  • Anhänger,
  • einspurige Kraftfahrzeuge (Motorräder),
  • Land- und Forstwirtschaftsfahrzeuge,
  • Einsatzfahrzeuge (Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Zolldienst), sofern für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine wintertauglichen Reifen verfügbar sind.

Übergangsfrist 2018 bis 2024

Für bis zum 31. Dezember 2017 produzierte Reifen (bis DOT 5217), die ausschließlich mit dem M+S-Symbol gekennzeichnet sind, wird eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2024 gewährt. Das heißt, ausschließlich mit dem M+S-Symbol gekennzeichnete Reifen, die bis zum 31.12.2017 produziert wurden, dürfen in Deutschland noch bis zum 30.09.2024 als Winterreifen gefahren werden.

 

Erklärung:

M +S => Matsch und Schnee

3pmsf => Three Peak Mountain Snow Flake

DOT 0118 => Der Reifen wurde in der ersten Kalenderwoche 2018 hergestellt

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